• Steurat GmbH Bensheim - Peter Riedel
    Family-
    Office

Die Windrichtung können wir nicht bestimmen. Wir können aber die Segel richtig setzen.

Family - Office

Als Familienpool bezeichnet man eine vermögensverwaltende Gesellschaft. Zentrale Aufgabe des Familienpools ist es, anstelle der klassischen Schenkung und Vererbung die Beteiligung am Vermögen über die Beteiligung an der Gesellschaft zu regeln.

Das Familienvermögen wird schrittweise in ein hierzu neu gegründetes Unternehmen (Family Office) eingelegt. Geschenkt & Vererbt werden somit nicht einzelne Vermögensgegenstände, sondern Gesellschaftsanteile an dem Family Office

Eine der Hauptaufgaben des Family-Office ist der Zusammenhalt des Familienvermögens. Durch individuelle Regelungen und Gestaltungen des Gesellschaftsvertrages wie z.B. Scheidung oder Insolvenz eines Gesellschafters, werden die Interessen aller Gesellschafter und auch die der zukünftigen Generationen abgesichert.

Losgelöst der testamentarischen Regelungen der Abkömmlinge können die Schenker in der Satzung der Gesellschaft bis in die 3. Generation bestimmen, wer in den Pool nachrückt.

Anders als bei Erbengemeinschaften sichert der Familienpool das Familienvermögen vor Zerschlagung und wirtschaftlicher Vernichtung durch einzelne Erben. Eine Teilungsversteigerung ist nicht möglich.

Die Erträge aus dem Poolvermögen können dem Beschenkten vertraglich vorbehalten werden. Die Besteuerung erfolgt dann vollständig durch den Beschenkten. Die Poolkonstruktion unterscheidet sich insoweit nicht von der klassischen Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt.
Die Verwaltungs- und Verfügungsmacht verbleibt bei dem Schenker. Der
Übergeber erhält die alleinige Geschäftsführerbefugnis und die Stimmrechte in dem Pool. Unabhängig von der Höhe seiner (ständig sinkenden) Kapitalbeteiligung ist der Schenker somit in der Lage, einzelne Vermögensgegenstände beliebig zu veräußern und zu belasten sowie Ersatzbeschaffungen durchzuführen.

Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge können exakt ausgenutzt werden, da keine Übertragung von Bruchteilseigentum an Immobilien erfolgt, sondern eine prozentualer Gesellschaftsanteil übergeht. Die Freibeträge in Höhe von z.B. € 500.000 (Ehegatten) € 400.000 (Kinder) und € 200.000 Enkel leben alle 10 Jahre wieder auf.

Durch entsprechende Gestaltung des Gesellschaftsvertrages können die Gewinnverteilungsschlüssel so geändert werden, dass die Einnahmen denjenigen Gesellschaftern mit den geringsten Grenzsteuersätzen zugeordnet werden – Familiensplitting –. Die steuerliche Anerkennung setzt voraus, dass der Gesellschaftsvertrag zivilrechtlich wirksam ist, die vereinbarten Regelungen einem Fremdvergleich standhalten und diese tatsächlich durchgeführt werden und der Höhe nach angemessen sind. Vermögenszuwächse sind steuerfrei, soweit außerhalb der Spekulationsfristen veräußert wird, kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt und die vermögensverwaltende Gesellschaft nicht gewerblich geprägt ist.

Ihre Vorteile:

• Schrittweise Übertragung von Vermögen auf Familienangehörige durch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen

• Sukzessive Annäherung der jungen Generation an das Familienvermögen

• Vermeidung des Auseinanderfallens des Vermögens insbesondere im Erbfall durch entsprechende gesellschaftsrechtliche Kündigungs- und Abfindungsregelungen

• Alleinige Geschäftsführung durch die Übergeber

• Ausgestaltung der Gewinnbezugsrechte und Stimmrecht in der Gesellschaft zugunsten des Übergebers losgelöst von den kapitalmäßigen Beteiligungsverhältnissen

• Verhinderung des Zugriffs auf das Vermögen durch Pflichtteilsberechtigte, Schwiegerkinder, Geschiedene und Gläubiger

• Disziplinierung der Abkömmlinge durch gesellschaftsrechtliche Verbote und Gebote (z.B. Abschluss eines Ehevertrages) zum Schutz des Vermögens

• Rückforderungsvorbehalt der ursprünglichen Immobilienbesitzer zur Rückgängigmachung der Übertragungen bei unerwünschten Entwicklungen

• Minderung der Erbschaftsteuer durch gezielte mehrfache Ausnutzung der Freibeträge

• Reduzierung der Einkommensteuer durch Verlagerung von Einkünften auf Familienmitglieder und vorteilhafterer Progressionen

• Generationsübergreifende Regelungen und Kumulierung des Familienvermögens in einer Gesellschaft

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