Die Windrichtung können wir nicht bestimmen. Wir können aber die Segel richtig setzen.
Vertretung vor Finanzgerichten / Selbstanzeige
Neben breitem steuerlichen Fachwissen bedarf es jahrelanger praktischer Erfahrung im Streit mit den Finanzbehörden und Steuerstrafsachenstellen. Sehr hilfreich sind auch die Erfahrungen als Handelsrichter am Landgericht Darmstadt.
Wird vertreten Sie professionell im außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und unterstützen Sie erfolgreich bei der Erstellung von strafbefreienden Selbstanzeigen. Von unserem Hauptsitz in Bensheim beraten wir unser Klientel in allen Bundesländern.
Unsere Leistungen im Überblick:
• Verteidigung wegen des Vorwurfs von Steuerstraftaten
• Rechtsschutz bei Vollstreckungsverfahren
• Begleitung und Hilfsleistungen im außergerichtlichen Rechtsbehelfs-verfahren
• Übernahmen von laufenden Betriebsprüfungen
• Gutachterliche Stellungnahme von Betriebsprüfungsberichten
• Klageverfahren von Finanzgerichten
• Erstellung von strafbefreienden Selbstanzeigen