Die Windrichtung können wir nicht bestimmen. Wir können aber die Segel richtig setzen.

Testament und Nachlassverwaltung

Weshalb ein Testament?

Ein Testament ist immer dann notwendig, wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll.

Weshalb einen Testamentsvollstrecker einsetzen?

Der Testamentsvollstrecker vollzieht im Sinne und im Auftrag des Erblassers die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses.
In diesen Fällen ist die Testamentsvollstreckung unabdingbar:

  • Streitvermeidung der Erbengemeinschaft
  • Minderjährige / geschäftlich unerfahrene / schutzbedürftige Erben
  • Überschuldete Erben die Zugriffen von Gläubigern ausgesetzt sind
  • Pachtwork-Familien
  • Testament enthält zu überwachende Auflagen und Bedingungen
  • Unternehmer & Immobilienbesitze

Wahl des Testamentsvollstreckers

Der qualifizierte Testamentsvollstrecker sollte aufgrund seiner hohen Vertrauensposition in der Praxis erfahren sein und über ausreichendes Fachwissen verfügen.
Letztendlich haftet der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeiten gegenüber den Erben. Sein Honorar kann bereits zu Lebzeiten definiert werden.

Wir die SteuRat in Bensheim beschäftigen ausschließlich zertifizierte Testamentsvollstrecker die der AGT (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.) angeschlossen sind.

Das Zertifikat der AGT steht für:

  • Fundierte Ausbildung
  • Hinreichende Qualifikation
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
  • Versicherungsschutz